Zehn Schritte zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung

27.06.2018

Die Datenschutzgrundverordnung gibt Verbrauchern zweifellos mehr Rechte. Dazu gehören u. a. mehr Transparenz, ein gestärktes Selbstbestimmungsrecht im Umgang mit personenbezogenen Daten und bessere Möglichkeiten, einem Datenschutzverstoß entgegen zu wirken. Unternehmen sehen sich durch die DSGVO jedoch auch neuen Herausforderungen gegenüber, denn ein rechtskonformer Umgang mit Kundendaten ist seit dem 25. Mai 2018 unabdinglich. Dabei alle rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen, bedarf einer guten Planung. Schließlich hat es die Europäische Kommission mit dem Gesetzestext sehr genau genommen – das Dokument umfasst mehr als 250 Seiten. Zudem ist das Strafmaß für Unternehmen drastisch erhöht worden. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, muss das eigene Unternehmen in puncto Datenschutz neu aufstellen und sich der Datenschutzrevolution stellen. Dieser Aufwand ist aber auf jeden Fall lohnenswert: Die akkurate Verarbeitung von Kundendaten sorgt nicht nur für ein gutes Vertrauensverhältnis gegenüber Geschäftspartnern, sondern vermeidet auch rechtliche Fallstricke und eventuelle Geldbußen. Schlussendlich wächst Europa mit der DSGVO ein Stück weiter zusammen – von der internationalen und einheitlichen Rechtssicherheit profitieren Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen.

Liebe Kunden,

seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnungt. Dies betrifft jede Organisation die Dateien führt.
Datenschutz muss jetzt zur Chefsache werden. Grund zur Panik besteht nicht. Das Thema darf aber auch nicht ignoriert werden.
Unsere Empfehlung: Setzen Sie die Vorgaben der DSGVO Schritt für Schritt um. Am Beginn sollte die datenschutzkonforme Homepage stehen.

Die Umsetzung der DSGVO bietet die Chance, Prozesse zu hinterfragen und Datenbestände zu modernisieren.

Erste Schritte:

1. Nach außen Sichtbares umsetzen – Homepage aktualisieren
2. Bestandsaufnahme durchführen – Wo sind welche personenbezogenen Daten gespeichert?
3. Reaktionsfähigkeit bei Auskunftsbegehren herstellen
4. Verwaltungsmitarbeiter oder Vorstandsmitglieder auf den Datenschutz verpflichten
5. Technisch-organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit prüfen

Nächste Schritte:

6. „Alte“ Kontaktdaten überprüfen und ggf. neue Einwilligungen einholen
7. Systematische Dokumentation schaffen
8. Vereinbarungen über Auftragsverarbeitungen abschließen (z.B. Host-Provider)
9. Reaktionsfähigkeit bei Datenschutzverstößen herstellen
10. Mitarbeiter schulen
 
Die Firma Alphadat kann Sie bei allen notwendigen Maßnahmen im organisatorischen und technischen Bereich beraten, und
zusammen mit Ihren Partnern im IT Bereich diese umsetzen.
 
Wir können aber auch als Datenschutzbeauftragte Ihnen einen nachhaltigen Plan für die Umsetzung  und Überwachung des Datenschutzkonformen Umgangs mit personenbezogenen Daten
erstellen und ein Zertifikat austellen. 
 
Sprechen Sie mich an:
Dipl. Ing. Michael Karadaglis
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